Handelsgesetzbuch. § 271 Beteiligungen. Verbundene Unternehmen. (1) Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht Sie sind hier: Start > Inhaltsverzeichnis HGB > §§ 270 bis 272. Mail bei Änderungen . Handelsgesetzbuch (HGB) G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3256 Geltung ab 01.01.1900; FNA: 4100-1 Handelsgesetzbuch 74 frühere Fassungen | wird in 1366 Vorschriften zitiert. Drittes Buch Handelsbücher . Zweiter Abschnitt Ergänzende Vorschriften. Handelsgesetzbuch. § 275. Gliederung. (1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen. (2) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen: 1 (1) Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen (1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben
Melden Sie sich jetzt kostenlos bei dejure.org an. § 271. Beteiligungen. Verbundene Unternehmen. (1) 1 Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. 2 Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft. § 270 HGB, Bildung bestimmter Posten. Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. zur schnellen Seitennavigation. § 270 Bildung bestimmter Posten (1) Einstellungen in die Kapitalrücklage und deren Auflösung. Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern. Zitiervorschlag: BeBiKo/Förschle, 7. Aufl. 2010, HGB § 270 . zum Seitenanfang. Dokument; Kommentierung: § 270; Gesamtes Werk; Siehe auch Aktuelle Vorschrift. Kommentare. 11. Baumbach/Hopt, HGB, 39. A Beck'scher Bilanz-Komment beck-online. § 270 HGB - (1) Einstellungen in die Kapitalrücklage und deren Auflösung sind bereits bei der Aufstellung der Bilanz vorzunehmen.(2) Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt..
(1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln. (2) Ist die Forderung im Gewerbebetrieb des Gläubigers entstanden, so tritt, wenn der Gläubiger seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Orte hat, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes § 270 HGB Bildung bestimmter Posten (1) 1Einstellungen in die Kapitalrücklage und deren Auflösun Frühere Fassungen von § 270 HGB. Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers. vergleichen mit mWv (verkündet) neue Fassung durch; aktuell vorher : 29.05.2009: Artikel. 1 Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs, wenn die Firma des Unt
§ 270 Bildung bestimmter Posten (1) Einstellungen in die Kapitalrücklage und Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern. Zitiervorschlag: Beck Bil-Komm/Winkeljohann/Taetzner, 10. Aufl. 2016, HGB § 270. zum Seitenanfang. Dokument; Kommentierung: § 270; Gesamtes Werk; Siehe auch Aktuelle Vorschrift. Kommentare. 8. Baumbach/Hopt, HGB, 38. A Beck'scher Bilanz-Komment BeckOK HGB, 23. Zitierungen von § 270 HGB. Sie sehen die Vorschriften, die auf § 270 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. interne Verweise § 298 HGB Anzuwendende Vorschriften. Erleichterungen (vom 23.07.2015)... bestimmt ist, die §§ 244 bis 256a, 264c, 265, 266, 268 Absatz.
IDW PS 270 n.F. legt dar, dass über eine wesentliche Unsicherheit eine Angabepflicht in sämtlichen HGB-Abschlüssen besteht. In der Regel erfolgen diese Angaben im Anhang. Wird kein Anhang aufgestellt, können diese Ausführungen bspw. unter der Bilanz erfolgen. Falls der Abschlussprüfer zu der Schlussfolgerung kommt, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, hat er festzustellen, ob die entsprechenden Angaben im Anhang und - sofern einschlägig - im Lagebericht gemacht wurden. Der. Bringschuld ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht und bedeutet, dass Leistungs-und Erfolgsort der Wohn-beziehungsweise Geschäftssitz des Gläubigers ist. Dorthin muss der Schuldner kommen, um seine Schuld zu erfüllen. Diese Seite wurde zuletzt am 16. März 2021 um 11:32 Uhr bearbeitet - Erfüllungsort ( §§ 269, 270 BGB), - Gerichtsstand ( §§ 17, 21 ZPO). - Bedeutung für Eintragungen ( §§ 13, 15 Abs. 4 HGB) - Prokura ( §50 Abs. 3 HGB) Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby Folie 545 2. Gegenstand des Rechtsverkehrs • Asset deal (Übertragung der Einzelbestandteile) - Kauf sämtlicher Einzelgegenstände des Unternehmens. - §453 BGB. Tilgung ist im Rechtssinne eine Erfüllung nach ff. BGB, sodass diese Bestimmungen auch auf die Tilgung anzuwenden sind. In (§ 270 Abs. 1 BGB). Diese Vorschrift über den Zahlungsort macht die Geldschuld jedoch nicht zu einer Bringschuld, sondern, weil der Leistungsort weiterhin beim Schuldner liegt, zu einer qualifizierten Schickschuld. Der Schuldner trägt demnach auch die bei.
Geben Sie die Abkürzung eines Gesetzes (z.B. StGB, BGB etc.), Begriffe aus dem Titel oder aus dem Gesetzestext in die Suchzeile ein. Sie können auch mit Fundstellen aus dem Bundesgesetzblatt oder mit der Nummer des Fundstellen-Nachweises A des Bundesgesetzblatts (FNA-Nr.) suchen. Alternativ wählen Sie über den Reiter Alphabetische Liste eine Vorschrift aus. Suche. Suche; Alphabet. Liste. Ausnahme hiervon sind jedoch nach Abs. 1 BGB Geldschulden als qualifizierte Schickschuld. Nach § 270 Abs. 1 BGB trägt der Schuldner die Leistungsgefahr bis zur Ankunft. Bei Nichtankunft des Geldes trotz Versand muss also der Geldschuldner noch einmal zahlen
270. Erneuerbare Energien - Standard Der Förderkredit für Strom und Wärme. Das Wichtigste in Kürze. Ab -,-- % effektivem Jahreszins Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen Wie geht's weiter? Die vollständigen Informationen finden Sie im. Neue Anhangangabe zur Bestandsgefährdung nach IDW PS 270 für alle Unternehmen Seiteninhalt Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat im Juli 2018 die Neufassung des IDW Prüfungsstandards 270: Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270) endgültig verabschiedet, welcher erstmals für die Jahresabschlüsse 2018 anzuwenden ist
§ 270 HGB § 270 HGB. Bildung bestimmter Posten. Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897. Drittes Buch. Handelsbücher. Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften . Erster Unterabschnitt. Jahresabschluß der. § 270 HGB - Bildung bestimmter Posten § 271 HGB - Beteiligungen. Verbundene Unternehmen § 272 HGB - Eigenkapital § 273 HGB - (weggefallen) § 274 HGB - Latente Steuern § 274a HGB.
§ 238 - § 342e Drittes Buch Handelsbücher: § 238 - § 263 Erster Abschnitt Vorschriften für alle Kaufleut B 270 ® -Superwite ist ein häufig verwendetes und universell einsetzbares kostengünstiges Glas mit hoher und gleichmäßiger optischer Durchlässigkeit vom sichtbaren Bereich bis ins nahe Infrarot. Das Kronglas von SCHOTT ist sehr transparent und wirkt praktisch farblos. Gegenüber Solarisation, einem bei dauerhafter Bestrahlung mit ultraviolettem.
§ 272 Abs. 3 HGB regelt, welche Beträge als Gewinnrücklagen ausgewiesen werden dürfen (§ 266 Abs. 3 A. III. HGB). § 272 Abs. 4 HGB betrifft die Bildung und Auflösung der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unt (§ 266 Abs. 3 A. III. 2. HGB) Sofern das § 247 HGB i. d. F. vor BilMoG betreffende Wahlrecht des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB, die im letzten Jahresabschluss vor Anwendung des BilMoG ausgewiesenen Sonderposten mit Rücklageanteil beizubehalten (Rz 56 ff.), ausgeübt wurde, war/ist § 270 Abs. 1 Satz 2 HGB i. d. F. vor BilMoG diesbezüglich weiterhin anzuwenden. Entsprechend sind dann ggf. weiterhin Auflösungen des Sonderpostens mit Rücklageanteil bereits bei der Aufstellung der Bilanz vorzunehmen Was gilt für Geldschulden(§ 270 BGB)? •Grds. beim Schuldner (Holschuld, § 270 IV iVm § 269 I) Leistungsort Erfolgsort •beim Gläubiger ( § 270 I) Verzögerungsrisiko grds. beim Gläubiger (rechtzeitige Absendung genügt) Aber: Verlustrisiko und Kosten trägt Schuldner(§ 270 I) qualifizierte Schickschuld Im Jahresdurchschnitt fünfzig Arbeitnehmer. (2) Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei in Absatz 1 bezeichneten Merkmale überschreiten und jeweils.
§ 270 Bildung bestimmter Posten (1) Einstellungen in die Kapitalrücklage und deren Auflösung sind bereits bei der Aufstellung der Bilanz vorzunehmen. (2) Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so sind Entnahmen aus Gewinnrücklagen sowie Einstellungen in Gewinnrücklagen, die nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt angesichts der überragenden Bedeutung von Geldschulden im Alltag nur fragmentarisch diese Thematik, denn lediglich die §§ 244 und 270 BGB befassen sich mit Geldschulden. BGB regelt die Zahlung einer Geldschuld, die auf Fremdwährung lautet § 270 BGB - Zahlungsort (1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln. (2) Ist die Forderung im Gewerbebetrieb des Gläubigers entstanden, so tritt, wenn der Gläubiger seine gewerbliche... (3) Erhöhen sich infolge einer nach. Nach seinem Wortlaut stellt § 270 eine Zweifelsregel für Fälle auf, bei denen zweifelhaft ist, wo der Zahlungsort für Geldschulden liegt. Auf diese gesetzliche Auslegungshilfe ist auch zurückzugreifen, wenn die Parteien gar keine Vereinbarung getroffen haben (Soergel/Forster § 270 Rz 1). Der Leistungsort liegt mangels anderer Regelung gem §§ 269 I,. Schoor, Inventur und Inventar nach §§ 240, 241 HGB (Teil A), BBK 13/2002 S. 589 Rechtsprechung des BFH zur Land- und Forstwirtschaft im Jahre 1999, NWB 26/2000 S. 2441 Die Bewertung von Wirtschaftsgütern mit einem Festwert, NWB 45/1996 S. 360
§ 270 Abs. 1 BGB. Normalerweise ist der Versender aus der Haftung für Transportverlust raus und muss nach Übergabe an eine qualifizierte Transportperson weder nochmal leisten ( § 243 BGB , Konkretisierung der Gattungsschuld durch Übergabe an die Transportperson), noch fürchten, dass er für die Leistung nicht bezahlt wird (Ausnahme im Verbraucherrecht, § 447 , 474 Abs. 2 BGB ) § 270 BGB - (1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.(2) Ist die Forderung im Gewerbebetrieb des Gläubigers entstanden, so tritt, wenn der Gläubiger seine gewerbliche Nied.. § 270 Bildung bestimmter Posten § 271 Beteiligungen. Verbundene Unternehmen § 272 Eigenkapital. A. Anwendungsbereich, Ergänzungsposten; B. Mindestgliederung, korrespondierende Aktivposten; C. Gezeichnetes Kapital, ausstehende Einlagen (Abs 1) und eigene Anteile (Abs 1a und 1b) D. Kapitalrücklage (Abs 2) E. Gewinnrücklagen (Abs 3 § 270 Zahlungsort. I. Normzweck; II. Voraussetzungen; III. Rechtsfolgen; IV. Beweislast § 270a Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel § 271 Leistungszeit § 271a Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen § 272 Zwischenzinsen § 273 Zurückbehaltungsrecht § 274 Wirkungen des Zurückbehaltungsrecht
Zitatangaben (BGB) Periodikum: RGBl Zitatstelle: 1896, 195 Ausfertigung: 1896-08-18 Stand: Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738; Hinweise zum Zitieren . Als Referenz auf das BGB in einer wissenschaftlichen Arbeit § 270a BGB § 270a Abs. 1 BGB oder § 270a Abs. I BGB. Anwalt finde Zahlungsort. (1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln. (2) Ist die Forderung im Gewerbebetrieb des Gläubigers entstanden, so tritt, wenn der Gläubiger seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort hat, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes Gemäß § 270 hat der Schuldner entgegen § 269 BGB das geschuldete Geld auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger zu übermitteln. Das scheint zunächst gegen den Holschuldcharakter der Geldschuld zu sprechen, der jedoch in § 270 Abs. 4 BGB ausdrücklich bestätigt wird. Der scheinbare Widerspruch löst sich so auf, dass das Risiko des verzögerten Eingangs des Geldes beim Gläubiger. § 270 BGB Zahlungsort (1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln. (2) Ist die Forderung im Gewerbebetrieb des Gläubigers entstanden, so tritt, wenn der Gläubiger seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Ort hat, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes. (3) Erhöhen sich infolge einer nach.
Das Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen bei eigenmächtig oder arglistig entzogenen (z. B. Diebstahl, Betrug ), entlehnten ( Leihe) und in Verwahrung ( Verwahrungsvertrag) oder in Bestand genommenen (Bestandvertrag: Miete, Pacht) Sachen. Gegenüber einem Bauträger steht dem Erwerber ein Haftrücklass zu Thank you for visiting 270 Hgb, we hope you can find what you need here. If you wanna have it as yours, please right click the images of 270 Hgb and then save to your desktop or notebook. We have the best gallery of the latest 270 Hgb to add to your PC, Laptop, Mac, Iphone, Ipad or your Android device. If you have any comments, concerns or. § 270 Bildung bestimmter Posten § 271 Beteiligungen. Verbundene Unternehmen § 272 Eigenkapital § 274 Latente Steuern § 274a Größenabhängige Erleichterungen. Dritter Titel. Gewinn- und Verlustrechnung § 275 Gliederung § 276 Größenabhängige Erleichterungen § 277 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung. Vierter Tite
• Antragsverfahren (§ 12 HGB) mit Antragstellung elektronisch in öffentlich beglaubigter Form • Anmeldepflicht (§§ 29, 31 HGB; § 108 Abs. 1 HGB; § 33 Abs. 1 HGB, §§ 36 Abs. 1, 81 Abs. 1 AktG, § 78 GmbHG) • Eintragung bzw. Löschung von Eintragungen von Amts wegen bei unzulässigen Eintragungen (§ 39 §_238 HGB Buchführungspflicht (1) 1 Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. 2 Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle. Zwischenerfolgseliminierung im Konzernabschluss nach HGB - BWL / Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern - Seminararbeit 2017 - ebook 14,99 € - GRI Diese Vorschrift begründet einen Anspruch auf Schadensersatz bei der Verletzung bestimmter absolut geschützter Rechtsgüter. Im Folgenden zeige ich Dir zuerst ein Kurzschema für den ersten Überblick über die Prüfung des Anspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB.Darunter findest Du dann ein ausführliches Prüfungsschema mit Erläuterungen und Klausurproblemen Zahlungsanspruch für durchgeführte Operation bei nach § 613 S. 1 BGB unzulässiger Substitution (vereinbarte Chefarztbehandlung); Unmöglichkeit (§ 275 I BGB) durch Zweckerreichung; Rückzahlungsanspruch des Honorars gem. § 326 IV, 346 I BGB; (kein) Wertersatzanspruch für für die erfolgreich durchgeführte Operation aus § 812 I S. 1 Alt. 1 BGB wg. § 814 BG
Das Going-Concern-Prinzip nach HGB und IFRS - BWL - Seminararbeit 2020 - ebook 14,99 € - GRI Vornahme der Leistungshandlung zur rechten Zeit - § 271 BGB am rechten Ort - §§ 269, 270 BGB in vereinbarter Art + Weise (z.B. vollständig § 266 BGB, mangelfrei) bei Schickschuld/Versendungskauf: Eintreffen beim Gläubiger (Gefahrübergang nach § 447 BGB insoweit ohne Bedeutung) b) Ausnahme: wörtliches Angebot - § 295 BG Übung 59: Bilanzierung eines verunreinigten Grundstücks nach HGB..... 270 Übung 60: Rekultivierungsrückstellungen nach HGB..... 273 Übung 61: Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach HGB.. 280 Übung 62: Rückstellungen für künftige Verluste nach IFRS..... 283 Übung 63: Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen nach HGB. Wie passen § 270a BGB und § 675f Abs. 6 BGB zusammen? 675f Abs. 6 BGB besagt, dass ein Zahlungsdienstleister dem Händler nicht verbieten darf, dem Kunden eine Ermäßigung oder anderen Anreiz für die Nutzung einer bestimmten Zahlart anzubieten. Diese Vorschrift beruht auf Vorgaben aus der MIF-Verordnung. Auf den ersten Blick klingt es unproblematisch, dass der Händler bestimmte Zahlungsarten aufgrund von § 270a BGB nicht bepreisen und zusätzlich auch Rabatte geben darf
HGB Hamburger Geschäftsberichte GmbH & Co. KG Rentzelstraße 10a | D-20146 Hamburg. Geschäftsführung: Peter Poppe, Christa Eickmeyer USt.-Ident-Nr. DE 176 658 061 Amtsgericht Hamburg * HRA 89 250 phG: HGB Hamburger Geschäftsberichte Beteiligungsgesellschaft mbH * HRB 60 270. Datenschutz: Rechtsanwältin Corinna Lovens LL.M. Waterside DS GmbH Bergstraße 28 20095 Hamburg lovens@ra-lovens.de. Sonderregelung der Geldschuld in § 270 BGB; Leistungszeit: Fälligkeit, Stundung -> §§ 271 f BGB; Leistung durch Dritte -> § 267 f BGB; Teilleistungen -> § 266 BGB; Abwicklung von Schuldverhältnissen ; Aufspaltung der Gläubiger- und/oder Schuldnerstellung: Gläubiger-und Schuldnermehrheit -> §§ 420 ff BG
Es genügt vielmehr, wie sich auch aus § 270 Abs. 1 BGB ergibt, dass der Schuldner bis zum Ersten eines Monats die Leistungshandlung (= Absenden des Geldes) durch Einzahlung bei der Bank, durch einen Überweisungsauftrag oder durch Übergabe bzw. Übersendung eines Schecks vorgenommen hat (OLG Köln, Beschl. v. 28.02.1995 - 10 WF 31/95, FamRZ 1995, 1216; OLG Köln, Beschl. v. 26.03.1990. § 270 Zahlungsort § 270a Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel § 271 Leistungszeit § 271a Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen § 272 Zwischenzinsen § 273 Zurückbehaltungsrecht § 274 Wirkungen des Zurückbehaltungsrechts § 275 Ausschluss der Leistungspflich (§ 269 Abs. 1 und Abs. 2 BGB; gesetzlicher Regelfall) b) Bringschuld: Der Schuldner muss dem Gläubiger die Leistung bringen. Leistungs- und Erfolgsort sind am Wohnort des Gläubigers. (Ausnahmefall). c) Schickschuld: Der Schuldner muss dem Gläubiger die Leistung schicken. Leistungs- und Erfolgsort fallen auseinander. Der Leistungs 270 bgb erfüllungsort. 562 Entscheidungen zu § 270 BGB in unserer Datenbank: In diesen Entscheidungen suchen: BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 7/20.Darlehensvertrag. FG Hessen, 12.12.2017 - 11 K 1497/16 § 224 Abs. 4 AO, § 14 Abs. 1 BBankG, § 270 Abs. 1 BGB, Art. 128 AEUV Nach § 270 Abs. 4 BGB gilt auch für Geldschuld en die Regelung des § 269 BGB. Damit wird auch insoweit vermutet, dass die Geldschuld (wie jede andere Schuld) eine Holschuld ist und beim Schuldner zu erbringen ist. Das bedeutet: Eigentlich müsste man sich als Gläubiger das Geld abholen