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§ 148 StGB (Strafgesetzbuch), Gewerbsmäßiger Betrug

  1. Kommentar zum § 148 StGB von lexlegis. 5,0 bei 1 Bewertung; Beim gewerbsmäßigen schweren Betrug begeht der Täter öfter hintereinander einen schweren Betrug nach § 147 Abs 1 oder Abs 2 StGB. Er setzt also wiederholt Täuschungshandlungen, die zum Beispiel jeweils einen so hohen Schaden zur Folge haben, das jedes Mal die Schade... mehr lesen..
  2. (2) Wer bereits verwendete amtliche Wertzeichen, an denen das Entwertungszeichen beseitigt worden ist, als gültig verwendet oder in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
  3. falsche amtliche Wertzeichen als echt verwendet, feilhält oder in Verkehr bringt. (2) Wer bereits verwendete amtliche Wertzeichen, an denen das Entwertungszeichen beseitigt worden ist, als gültig verwendet oder in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (3) Der Versuch ist strafbar
  4. (1) Wer mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, einen anderen dadurch am Vermögen schädigt, daß er das Ergebnis einer automationsunterstützten Datenverarbeitung durch Gestaltung des Programms, durch Eingabe, Veränderung, Löschung oder Unterdrückung von Daten oder sonst durch Einwirkung auf den Ablauf des Verarbeitungsvorgangs beeinflußt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen

2 In leichten Fällen ist die Strafe Busse. Systematisch handelt es sich bei diesem neuen Straftatbestand um einen Auffangtatbestand zum Betrug (Art. 146 StGB). Artikel 146 StGB setzt eine arglistige Irreführung bzw. Bestärkung in einem Irrtum voraus. Fehlt dieses qualifizierende Element und ist damit der schwerere Betrugstatbestand nicht erfüllt, findet der Auffangtatbestand Anwendung. Aufl. § 78b Rdn. 3). Die Voraussetzungen der Qualifikation des § 148 Abs. 2 StGB-DDR sind im angefochtenen Urteil nicht hinreichend festgestellt; der Senat schließt auch aus, daß dies in einer neuen Verhandlung nachzuholen wäre. 2. Die übrigen Fälle (II. 2 bis 4) des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes nach § 148 Abs. 1 StGB-DDR mit. anderen Straftat und ist damit weiter gefasst als Art. 148 § 2 Nr. 2 plStGB. Beim Verdecken gem. § 211 StGB reicht sogar ein fahrlässiges oder versuchtes Delikt aus. 6. b) Subjektiver Tatbestand . Die Straftat gem. 148 § 2 Nr. 2 plStGB kann mit Eventualvorsatz (dolus eventualis) Art. begangen werden, wenn die Tötung als Mittel zum Zweck oder in Tateinheit (Art. 11 § 2 . 5. Vgl. Zoll.

§ 148 StGB Wertzeichenfälschung - dejure

Abs. 2 Nr. 2 StGB auf solche Fälle steht das Analogieverbot entgegen. [22] Es bestünde aber ein erheblicher Wertungswiderspruch, wenn sich ein Unfall-beteiligter, der sich nach Ablauf der Wartep flicht (§ 142 Abs. 2 Nr. 1 StGB) bzw. be-rechtigt oder entschuldigt (§ 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB) vom Unfallort entfernt hat, bei nicht unverzüglicher nachträglicher Ermöglichung der Feststellungen. 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148 2. Fall StGB Vergehen der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 und 3, 1. Fall StGB Vergehen der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und 2, 1. Fall StGB Vergehen des Vorenthaltens von x 6 von 1 Die Verurteilung des Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes nach § 148 Abs. 1 StGB-DDR im ersten Fall (II. 1 der Urteilsgründe) kann keinen Bestand haben, weil insoweit Strafverfolgungsverjährung eingetreten ist. 4 Zwar war die achtjährige Verjährungsfrist des § 82 Abs. 1 Nr. 3 StGB-DDR am 3

§ 148 Wertzeichenfälschung § 149 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen § 150 Einziehung § 151 Wertpapiere § 152 Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungsgebiets § 152a Fälschung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumente Lesen Sie § 148 StGB kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften Soweit die Staatsanwaltschaft auch die Annahme der Qualifikation nach § 148 zweiter Fall StGB anstrebt, verfehlt sie im Übrigen prozessordnungskonforme Darstellung materieller Nichtigkeit, weil sie nicht von den erstgerichtlichen Konstatierungen ausgeht (RIS-Justiz RS0099810)

ZJS 2/2008 148 Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB Von Wiss. Assistentin Dr. Janique Brüning, Hamburg* I. Einleitung Der unübersichtlich wirkende Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gem. § 142 StGB zählt zu den De-likten, die in den Anfängervorlesungen oftmals nur kurz und Abs 3, 148 2. Fall, 15 StGB das Vergehen des schweren Betruges nach §§ 12 3. Fall, 146, 147 Abs 1a und Abs 2 StGB das Verbrechen der Betrügerischen Krida nach nach §§ 15, 156 Abs 1 und 2 StGB X Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 3.2.2020 Dem (ehem.) Radrennfahrer D. wird vorgeworfen, er habe zwischen 2014 und Ende 201

§ 148 StGB - Einzelnor

Die Verurteilung in den die Nebenklägerin Daniela J. betreffenden Fällen B I 1 bis 10 der Urteilsgründe kann gleichwohl nicht bestehen bleiben, weil die Annahme des Landgerichts, der Angeklagte habe in sämtlichen dieser Fälle den qualifizierten Tatbestand des § 148 Abs. 2 StGB /DDR verwirklicht, nicht ausreichend durch Tatsachen belegt ist Ausreichend können nach dem BGH allerdings auch schlicht vorbereitende, unterstützende oder gar nur beratende Tätigkeiten sein, sofern der Betroffene aus diese Weise unmittelbar an der Verwaltungsentscheidung mitwirkt (BGH, Urt. v. 13.01.2016 - 2 StR 148/15). Dies ist namentlich dann der Fall, wenn sich die mitwirkende Tätigkeit als ein unentbehrliches Glied in einer Kette mehrerer Verrichtungen auf dem Weg zur endgültigen Verwaltungsentscheidung erweist und der Handelnde in der Lage. (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen

2. Die übrigen Fälle (II 2 bis 4) des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes nach § 148 Abs. 1 StGB-DDR mit Tatzeiten zwischen Mai 1989 und Oktober 1990 sind hingegen nicht verjährt 11 Österreich 2 §§ 146, 147 Abs. 2, 148 erster Fall StGB 12 Österreich 1 § 198 Abs. 1 StGB 13 Österreich 1 § 198 Abs. 1 StGB 14 Tschechien 1 §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 3, 130 vierter Fall, 15 StGB 15 Österreich 1 § 153 Abs. 1 und 2 zweiter Fall StGB 16 Rumänien 1 §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 2, 130 dritter und vierter Fall, 15 StGB; § 136 Abs. 1 StGB 17 Österreich 1. Dieses fehlte beim Hochverrat zur beabsichtigten gewaltsamen Änderung der Verfassung des Bundes oder eines Bundeslands und bei den staatsfeindlichen Verbindungen zur Zweckausrichtung des Staatenbundes Österreich und seiner Unterorganisationen. Im Übrigen hat der OGH die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten zurückgewiesen

§ 146 Strafgesetzbuch ist Betrug und § 148 Strafgesetzbuch ist Gewerbsmäßiger Betrug in Österreich. § 146 StGB Betrug: Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durc (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe. Pra 97 (2008) Nr. 148 StGB BT I - 6. Einfache KV 2 . Domina-Fall Im Jahr 1996 liess sich X. einen Piercing-Ring von 2,8 cm Durchmesser und 3 mm Stärke in den Penis einsetzen. Als regelmässiger Kunde suchte er am 16. September 1997 D. auf, welche in Freiburg einen Salon für sadomasochistische Praktiken betreibt und dabei als Domina auftritt. Im Rahmen der an diesem Tag vollzogenen. 2. a) Die Vorinstanz führt aus, es könne sowohl der Tatbestand des Betrugs (Art. 146 StGB bzw. 148 aStGB) als auch derjenige des Check- und Kreditkartenmissbrauchs (Art. 148 StGB) zur Anwendung kommen, wobei Art. 148 StGB grundsätzlich subsidiär sei.Aufgrund der Lehre sei jedoch davon auszugehen, dass jene Fälle, in welchen der berechtigte Karteninhaber die Karte in der vorgesehenen.

Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde Isabella G***** - abweichend von der wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 130 zweiter (gemeint: dritter) Fall StGB erhobenen Anklage ON 55 - des Verbrechens des betrügerischen. I Inhaltsverzeichnis Straftaten gegen die Person.. 1 Straftaten gegen das Leben.. 2 besonders schweren Fälle mit dem geltenden Recht, insbesondere mit Art. 103 Abs. 2 GG 28 1. Zweck des Satzes nullum crimen sine lege 29 2. Das Bestimmtheitsgebot 29 a) Inhalt und Bedeutung 29 (1) Bestimmtheit bei Ausschöpfung sprachlicher Möglichkeiten 31 (2) Quantitativer Ansatz 32 (3) Bestimmtheit bei Vorliegen eines Verlet zungstypus 33 (4) Unterscheidungskriterien nach herrschender. StGB § 148 Wertzeichenfälschung Achter Abschnitt Geld- und Wertzeichenfälschung StGB § 148 RGBl 1871, 127 Strafgesetzbuch Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 3322; Wertzeichenfälschung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. amtliche Wertzeichen in der Absicht nachmacht, daß sie als echt verwendet oder in Verkehr gebracht werden oder daß.

§ 148a StGB (Strafgesetzbuch), Betrügerischer

Der Straftatbestand der Wertzeichenfälschung gemäß § 148 StGB ist strukturähnlich aufgebaut wie die Vorschrift des § 146 StGB. Unter Wertzeichen versteht man Marken und ähnliche Zeichen, die Zahlung von Gebühren, Beiträgen und sonstigen Beträgen vereinfachen oder sicherstellen und nachweisen sollen, insbesondere Steuerzeichen und Gebührenmarken, nicht jedoch Rabattmarken aus dem Einzelhandel Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten nach dem zweiten Strafsatz des § 148 StGB unter Anwendung des § 28 StGB zu zwanzig Monaten Freiheitsstrafe 2.5.2007 - 4 StR 148/07 : Darstellung der BGH-Rechtsprechung zum Strafrecht :: Durch die unzureichend begründete Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) ist der Angeklagte in diesem Zu-2 - 3 - sammenhang nicht beschwert. Der Senat kann auch ausschließen, dass die milde bemessene Einzelstrafe im Fall II 2 (sechs Monate Freiheitsstrafe) auf der fehlerhaften Berechnung. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthält, wurde Isabella G***** - abweichend von der wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 2, 130 zweiter (gemeint: dritter) Fall StGB erhobenen Anklage ON 55 - des Verbrechens des betrügerischen Datenverarbeitungsmißbrauchs nach § 148 a Abs 1 und Abs 2 erster und dritter Fall StGB schuldig erkannt

Art. 148 § 2 plStGB in Betracht. Eine Strafbarkeit aus dem Grundtatbestand gem. Art. 148 § 1 plStGB scheidet in solchen Fällen aus. Anders verhält es sich in Fällen, in denen der Tatentschluss des Täters die Voraussetzungen eines Privilegierungstatbestandes erfasst. 3 Urteil des BGH vom 5.7.1983, 1 StR 168/83, BGHSt 32, S. 38 ff. 4 Vgl. Entscheidung des Berufungsgerichts Warszawa vom 04.06.1996, II Ka 152/96 Diese Fälle werden unter dem Stichwort Täter hinter dem Täter diskutiert. Anderer Ansicht insoweit: Jescheck/Weigend Strafrecht AT § 62 I 2, wonach mittelbare Täterschaft in diesen Fällen immer ausgeschlossen ist. Aufgrund des volldeliktischen Handels fehlt es an der rechtlichen Überlegenheit des Hintermannes

Normadressat gem. § 266a Abs. 1 StGB ist nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 StGB, wer vom Betriebsinhaber oder einem sonstig dazu Befugten beauftragt wurde, den Betrieb oder das Unternehmen ganz oder zum Teil zu leiten, und diese Aufga-be auch wahrnimmt. Die Normadressatenstellung wird nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB begründet, wenn eine Person aus Abs. 1 StGB (2) Auslandstaten, die von einem Deutschen begangen wurden, § 7 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 StGB (3) Auslandstaten eines Ausländers, der nach der Tat Deutscher wurde, § 7 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 StGB (4) Auslandstaten eines Ausländers, der im Inland betrof-fen und nicht ausgeliefert wird, weil einer der drei i Strafbarkeit wegen Gewässerverunreinigung nach §324 StGB und Konkretisierung der wasserrechtlichen Erlaubnis Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück vorgelegt von Kai Baumgarten aus Greifswald Osnabrück, 2005 . Berichterstatter: Prof. Dr. Hero Schall Mitberichterstatter: Prof. Dr. Andreas Ransiek, LL.M. (Berkeley) Tag der.

Lösungsskizze A. Anspruch F gegen G auf Nacherfüllung aus §§ 433, 437 Nr. 1, 434, 439 BGB I. Kaufvertrag zwischen F und G 1. Einigung zwischen F und G 2. Ergebnis der Einigung II. Mangel der Kaufsache, § 434 BGB III. Vorliegen des Mangels bei Gefahrübergang IV. Kein Ausschluss der Mängelgewährleistungsrechte 1. Anwendbarkeit des HGB 2. c) Unterlassung der Hilfeleistung (§ 95 StGB) 147 E. Prozessualer Aspekt 147 F. Prüfungsabfolge bei §§ 176 f StGB 148 IX. Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berau­ schung 148 A. Tatbestand - 150 1. Der Vollrausch 150 2. Sichversetzen in den Vollrausch 151 3. Vorsatz oder Fahrlässigkeit 15 26 Österreich 1 § 146 StGB; § 147 Abs 2 StGB; § 148 2. Fall StGB 27 Österreich 1 § 133 Abs 1 StGB, §§ 127, 129 Z 1, 130 1. Fall, 128 Abs 1 Z 4 StGB, §§ 146, 148 1. Fall StGB 28 Österreich 1 § 127 StGB, § 15 StGB; § 127 StGB; § 15 StGB 29 Österreich 1 § 198 Abs 1 StGB; § 198 Abs 1 StGB 2 Fälle : Missbräuchlich und damit verboten ist der Kontakt nur dann, wenn der Heranwachsende eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzt oder für den Sex bezahlt Man hat sich im Fall also in der Regel nicht der Geldfälschung strafbar gemacht. Wann halte ich Falschgeld feil? Das Feilhalten von Falschgeld nach § 146 Absatz 1 Nummer 3 Variante 2 StGB ist das äußerlich erkennbare Bereitstellen zum Zwecke des Verkaufs. Dies kann zum Beispiel auch über das Internet erfolgen. Das Geld muss aber als Falschgeld feilgehalten werden. Wenn es offensichtlich falsches Geld ist, wie zum Beispiel Mickey-Mouse-Dollar, und als solches verkauft wird, ist.

Neuer Artikel 148aStGB : unrechtmässiger Bezug von

Fall 2.8 I. Strafbarkeit des A § 316 I StGB II. Strafbarkeit des K §§ 316 I, 26 StGB III. Strafbarkeit des A § 315c I Nr. 1 a) StGB A. Tb. A. Fahrzeugführen in fahruntüchtigem Zustand aufgrund berauchender Mittel: s. o. I. B. Konkrete Gefahr für den Leib des K 1. M 1: Teilnehmer taugliches Tatobjekt 2. M 2: Teilnehmer kein taugliches. Ausformulierte Lösung Fall 1 - Der Schläger und der Brillenträger S und B haben beide in diesem Wintersemester mit ihrem Jurastudium begonnen und sich in der O-Phase kennen gelernt. Sie besuchen gemeinsam die Jura-Erstsemesterparty. Aus nichtigem Anlass gera- ten sie miteinander in Streit. Da B den S noch nicht sehr gut kennt, weiß er nicht, dass jener zu Jähzorn neigt und in dieser.

18-07-19 17:00:00 2. Revision MüKo StGB Band 7, 3. Auflage (Fr. Brielmeier) STGB7$ 0001 MueKo_StGB_Bd_7_3A_sl2.xml Abhören TKG14823ff. Abhören oder Aufnehmen unbemerktes-TKG 14846ff. Abnahmebegriff UWG 1679 Abo-Fallen UWG1646 Abschlussprüfer AktG Vor 39991; HGB33210ff. AuskunftspflichtHGB 33354ff. BuchprüfungsgesellschaftenHGB 33210ff. faktischer-HGB33213f. GehilfeHGB33215f. § 266 StGB Untreue durch Unterhalten schwarzer Kassen BGH, Urt. v. 29.08.2008 - 2 StR 587/07 Fall K war als leitender Angestellter der Siemens AG unmittelbar unterhalb der Ebene des Zentralvorstandes als kaufmän nischer Leiter des Geschäftsbereichs Power Generation tätig. Er war autorisiert, Zahlungen in unbegrenzter Höh Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt. (2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden. Strafgesetzbuch, Stand: 24.8.2017

Fall 8.5 II. Rechtswidrigkeit A. Notstand, § 34 StGB 1. Gegenwärtige Gefahr für das Leben von P 2. Nicht anders abwendbar a) Tat geeignet b) Tat erforderlich, da das mildeste Mittel 3. Wesentliches Überwiegen a) Abstrakte Rangordnung: Leben <-> Körperintegrität / Fortbewegungsfreiheit § 212 I § 223 I / § 239 Für leichtere Fälle reicht der Strafrahmen des § 223 StGB aus. Das Antragserfordernis bildet kein entscheidendes Hindernis, da bei erheblicheren Verletzungen in der Regel das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu bejahen sein wird. D. Fazit Eine Wand ist kein gefährliches Werkzeug. Gut, dass das geklärt ist Betruges(,) teilweise als Beteiligter(,) nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 2, 148 zweiter Fall und 12 dritte Alternative StGB (III) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich wurde eine bedingte Strafnachsicht widerrufen. Soweit angefochten hat er in Wien I. mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und in der Absicht, sich durch wiederkehrenden. Vorbereitung des Diebstahls und der Unterschlagung von Zahlungskarten, Schecks, Wechseln und anderen körperlichen unbaren Zahlungsinstrumenten. Neunter Abschnitt

herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überläßt, wird, wenn er eine Geldfälschung vorbereitet, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, sonst mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer freiwillig (2) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach Absatz 1 kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen. Der Gesetzgeber machte durch die Schaffung des § 108e StGB deutlich, dass Abgeord Ja, nach § 148 StGB, da Briefmarken staatliche Wertzeichen sind; Nein, da Briefmarken weder Urkunden noch staatliche Wertzeichen, noch Wertpapiere sind ; Ja, nach § 151 StGB, da Briefmarken Wertpapiere sind; In welchen der folgenden Fälle kommt eine Strafbarkeit nach § 147 StGB in Betracht? T wird ohne seine Kenntnis Falschgeld ausgezahlt. Zuhause erkennt er diesen Umstand und beschließt.

BGH 5 StR 476/01 - 6

StGB: § 146, § 147. Selbst wenn ein Betrug nach § 146 StGB kein besonders raffiniertes Vorgehen des Täters erfordert, so setzt doch Datenbetrug (iSd § 147 Abs 1 Z 1 vierter Fall StGB) voraus, dass der Täter zur Täuschung (iSd Grunddelikts des Betrugs) zur automationsunterstützten Datenverarbeitung aufbereitete (personenbezogene oder nicht personenbezogene) falsche oder. StGB für insoweit als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt wurde, als sie es ausnahmslos - ohne eine Möglichkeit der Berücksichtigung von Härtefällen - ausschließt, die Zeit des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel der Bes 19.05.2010, Az.: 1 StR 148/10 Anforderungen an tatrichterliche Feststellungen bzgl. eines Androhens von Straftaten i.S.v. § 126 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als zur Störung des öffentlichen Friedens geeigne

StGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichni

Gesetze: § 344 Abs 1 StPO, § 358 Abs 2 S 3 StPO, § 64 StGB, § 67d Abs 1 S 3 StGB. Instanzenzug: BGH 3. Mai 2018 Az: 3 StR 148/18 Beschlussvorgehend LG Stade 18. Dezember 2017 Az: 201 KLs 13/16nachgehend BGH 3. Mai 2018 Az: 3 StR 148/18 Beschlus Toggle navigation. Lexikon; Urteilsticker; Examensreport; Blog; Login; Anmelden § a; b; c; d; e; f; g; h; i; j; k; l; m; n; o; p; q; r; s; t; u; v; w; 2016 - 2 StR 148/15 Bundesgerichtshof. StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 ist auch dann Amtsträger im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB, wenn er nicht nach außen als Entscheidungsträger auftritt, sondern nur faktisch die Entscheidung darüber trifft, welche Bestellungen realisiert, welche Zulieferer beauftragt und dass Zahlungen angewiesen werden. BGH, Urteil vom 13. 1. 2016 - 2 StR. StGB verhängt eine Strafe für Fälle, in denen Personen in einer Gruppe zusammen eine andere Person bedrängen, um an ihr die Begehung einer Straftat zu ermöglichen, wenn es zu einer Straftat nach §§ 177 oder 184i StGB kommt.16 1. Neu gefasste (§ 177 StGB) und gestrichene (§ 179 StGB) Vorschrifte Teil: Historie des § 176 StGB, Entwicklung zur Kinderschutznorm 84 len Leben bieten.148 Die Mitgliedsstaaten wurden verpflichtet, die Richtlinie bis spätestens 18.12.2013 umzusetzen. Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 21.01.2015 Diese Frist hielt der deutsche Gesetzgeber nicht ein. Erst nachdem man anlässlich der sogenannten Edathy-Affäre149 eine größere Reform des Sexualstrafrechts in Angriff genommen hatte, kam es zur überfälligen Umsetzung der.

§ 148 StGB - Wertzeichenfälschung - Gesetze - JuraForum

§ 266 StGB - spezielle Fallgruppen - Teil 2 . Schwarze Kassen . 1. 2 A ist alleiniger Geschäftsführer der Y-GmbH. Im Laufe des Geschäfts- jahres gelingt es A, durch Buchungsmanipulation insgesamt 50.000 Euro auf ein Konto zu überweisen, das er selbst - getrennt von seinen übrigen Privatkonten - auf seinen Namen eingerichtet hat. Mit Hilfe dieses Gel-des will A ggf. Abnehmer der von der. BGH, Urteil 13.01.2016 - 2 StR 148/15 - NJW 2016, 1398. Ein in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis stehender Schulsekretär, der nach der internen Aufgabenverteilung allein für das Bestell- und Zahlwesen einer Schule zuständig ist, ist auch dann Amtsträger im Sinne von § 11 I Nr. 2 Buchst. c StGB, wenn er nicht nach außen als Entscheidungsträger auftritt, sondern nur. Dazu genügt freilich bereits seine Kenntnis der die Vermögensgefährdung begründenden Umstände und das Wissen, daß die Forderung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben nicht als gleichwertig angesehen wird, mag er selbst sie auch anders bewerten (BGH wistra 1993, 265; 2001, 423; vgl. auch BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 2) Den Tatbestand des Grunddelikts, § 223 I StGB, hat K verwirklicht (s.o.). 2. Qualifikation: § 227 I StGB K müsste auch den Tatbestand der Qualifikation, § 227 I StGB, verwirklicht haben. Mit dem Tod des M ist die schwere Folge des § 227 I StGB eingetreten. Auch war das Grunddelikt kausal für diese schwere Folge. [59] 1

RIS Dokument - Bundeskanzleram

Wegen des in Abs. 1 enthaltenen Strafrahmens von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe handelt es sich beim Betrug gemäß Abs. 2 StGB um ein Vergehen. Dies gilt auch für die in Abs. 3 genannte besonders schwere Fälle. Unter den in Abs. 5 genannten Voraussetzungen handelt es sich wegen des Mindeststrafrahmens von einem Jahr Freiheitsstrafe indessen um ein Verbrechen 2) Falllösung. Dadurch, dass R der N Rauch ins Gesicht pustete, könnte er sich der Körperverletzung gem. § 223 I StGB strafbar gemacht haben. Tatbestandsmäßigkeit. Objektiver Tatbestand. R könnte die N körperlich misshandelt haben 2.5 Verwahrungsbruch, § 133 StGB..... 168 2.6 Verstrickungsbruch, § 136 Abs. 1 StGB..... 170 2.7 Nichtanzeige geplanter Straftaten, §§ 138,139 StGB..... 173 2.8 Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs 148 Abs. 2 StGB. 6. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 26. Januar 1945 i. S. Stauss gegen Generalprokurato.r des Kantons Bern und S. l. Nach Art. 156 Ziff. 1 Abs. 2 StGB ist auch strafbar, wer jeman­ den durch die Ankündigung, ein Dritter werde etwas bekannt­ machen, anzeigen oder verraten, was ihm oder einer ihm nahestehenden Person nachteilig ist, veranlasst, das Schweigen des.

1. Verkehrsrechtliche Straftaten, § 2 i aa ARB Rz. 148. Unter die verkehrsrechtlichen Straftaten i.S.d. § 2 i aa ARB fallen zunächst sämtliche Vorschriften, die der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen, [130] auch des Luft- und Schiffsverkehrs. In den meisten Fällen ergeben sich keine Bewertungsprobleme Zum Inhalt der Pflicht vgl. § 142 III StGB = Pflicht zur aktiven Mitteilung. Unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern (Einzelfallentscheidung). 2. § 142 II Nr. 2 StGB: Nachholpflicht nach berechtigtem (z.B. bei §§ 32, 34 StGB, mutmaßlicher Einwilligung) oder ent-schuldigtem (z.B. bei § 35 StGB, unvermeidbarem Verbotsirrtum) Sich-Entfernen Margit T wurde eines Verbrechens des Mordes als Bestimmungstäterin nach §§ 12 zweiter Fall, 75 StGB, mehrerer Verbrechen der (teils versuchten) Brandstiftung als Bestimmungstäterin nach §§ 12 zweiter Fall, 169 Abs 1 StGB und des Vergehens des schweren gewerbsmäßigen Betruges als Bestimmungstäterin nach §§ 12 zweiter Fall, 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. November 2009 - 1 StR 283/09, wistra 2010, 148 mwN). Die Vorschrift des § 266a StGB ist ein Wahnsinn, denn sie ist so ungenau gefasst, dass an kleinen Amtsgerichten Tatrichter sie viel zu breit anwenden. Ziel der Vorschrift sind Gelegenheitsunternehmer, die Drückerkolonnen arbeiten lassen und, sich selbst bereichernd, weder Löhne noch Sozialabgaben zahlen. Die Gerichte und.

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